FAQs zum Kontaktstudium
Was ist ein Kontaktstudium?
Ein Kontaktstudium ist eine akademische Weiterbildung, die Ihnen die Möglichkeit gibt, sich individuell und zielgerichtet in spezifischen Themenbereichen weiterzubilden. Sie erhalten damit eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung, die begleitend zu Ihrer Berufstätigkeit über mehrere Monate hinweg erfolgt. Das Kontaktstudium ist im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg als Weiterbildungsformat verankert (§31 Abs. 5 LHG).
Die Hochschule der Medien bietet derzeit ein Programm in diesen Bereichen an:
> Kontaktstudium Corporate Communication
> Kontaktstudium Digital Innovation
> Kontaktstudium Data Science and Business Analytics
> Kontaktstudium Bibliotheks- und Informationsmanagement
Das Weiterbildungsangebot an der HdM bietet Ihnen eine hohe Flexibilität:
- Sie können alle Angebote individuell und schrittweise belegen, ohne sich bereits für ein komplettes Masterstudium zu entscheiden. So können Sie sich entsprechend Ihrer beruflichen und persönlichen Situation weiterbilden. Dabei haben Sie die Möglichkeit, einzelne Module zu buchen.
- Für jedes Modul besteht die Möglichkeit, dieses mit einer Prüfung abzuschließen (Kontaktstudium mit Hochschulzertifikat (ECTS)). Alternativ können Sie jedes Modul als Weiterbildung mit einer Teilnahmebescheinigung besuchen.
Ist das Weiterbildungsprogramm zertifiziert?
Die Hochschule der Medien trägt als staatliche Hochschule das Siegel der Systemakkreditierung und ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt. Das Kontakt- und Masterstudium ist in das Qualitätsmanagement der Hochschule eingebunden. Es wird von den ProfessorInnen und Fachexperten gemäß den hohen didaktischen Standards der Hochschule angeboten und kontinuierlich weiterentwickelt.
Das Weiterbildungsprogramm wird als öffentlich-rechtliches Angebot durchgeführt. Grundlage hierfür ist die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung im Masterstudium bzw. die Satzungen der HdM für das Kontaktstudium in der jeweils gültigen Fassung.
Wie ist das Kontaktstudium an der HdM aufgebaut?
Um das Kontaktstudium neben dem Job flexibel zu ermöglichen, kombinieren die Module in der Regel mehrere Tage Präsenzseminar an der Hochschule der Medien mit ergänzenden Einheiten des Selbststudiums zwischen und nach den Präsenzterminen. Die Prüfung zum Erwerb von ECTS findet zum Abschluss des Moduls statt.
Die Präsenztermine finden vorwiegend ganztägig zwischen Donnerstag und Samstag statt, wobei für jedes Modul konkrete Termine definiert sind. An den Präsenztagen erfahren Sie eine Wissensvermittlung durch praxisnahe Inputeinheiten und die Bearbeitung von Übungen in Kleingruppen. Hier können Sie die Zeit nutzen, um Ihr Wissen praktisch anzuwenden und Erfahrungen aus Ihrem beruflichen Kontext mit unseren Fachexperten und den weiteren Teilnehmenden zu diskutieren.
Ein großer Teil des Kontaktstudiums besteht darüber hinaus aus online-basierten Lernphasen, in denen Sie Ihr Wissen flexibel und ortsunabhängig vertiefen. Für diese E-Learning-Phasen stehen - direkt abrufbar auf einer Online-Lernplattform - alle Präsentationsfolien und weitere Materialien wie z.B. Video-Mitschnitte und Übungsaufgaben zur Vor- und Nachbereitung der Präsenzphasen zur Verfügung. Auch in dieser Phase können Sie sich mit den Dozenten und den Teilnehmenden untereinander über die Online-Plattform austauschen. Durch die Betreuung der Dozierenden auch in den Selbstlernphasen fördern wir Ihren Lernerfolg.
Werden Fremdsprachen vorausgesetzt?
Die Unterrichtssprache ist i.d.R. deutsch. Für eine erfolgreiche Teilnahme an einzelne Modulen werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 vorausgesetzt. Teile der genutzten Fachliteratur können englischsprachig sein.
Für die Zulassung zum Kontaktstudium ist kein Nachweis über englische Fremdsprachenkenntnisse erforderlich.
Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?
Das Kontaktstudium an der HdM ist ein modulares Weiterbildungsangebot, das sich insbesondere an berufserfahrene Fach- und Führungskräfte richtet. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Kontaktstudium sind in der Satzung für Kontaktstudien der HdM (§3) geregelt. Für die einzelnen Angebote gelten jeweils spezifische inhaltliche und formale Zulassungsvoraussetzungen (erstes Hochschulstudium).
Wenn Sie die inhaltlichen und formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, das Kontaktstudienangebot mit einer Prüfung pro Modul (mit Hochschulzertifikat und ECTS) abzuschließen. Alternativ können Sie eine Teilnahmebescheinigung erhalten (ohne Prüfung und ECTS).
Bei abweichenden Voraussetzungen kann für die Teilnahme am Kontaktstudium beim Weiterbildungszentrum eine Einzelfallprüfung angestoßen werden. Es besteht kein Prüfungsanspruch und Sie schließen das Angebot mit einer Teilnahmebescheinigung ab.
Bitte beachten Sie: Für die Masterstudiengänge ist ein gesondertes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule der Medien zu absolvieren. Für die Zulassung zu berufsbegleitenden Masterstudiengängen (komplettes Studium) sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens einjährige Berufserfahrung Voraussetzung.
Eine Anrechnung von Modulen aus dem Kontaktstudium auf ein Masterstudium kann nicht garantiert werden. Sie wird nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung geprüft und ist grundsätzlich nur bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang und nach Immatrikulation im Studiengang möglich. Für das Masterstudium erfolgt ein eigenes Auswahlverfahren. Die Entscheidung liegt bei der Auswahlkommission des Masterstudiengangs.
Welche Hochschulabschlüsse werden anerkannt?
Sie weisen Ihren Hochschulabschluss nach, indem Sie ein Zeugnis über den Abschluss eines international anerkannten grundständigen Hochschulstudiums (z.B. Bachelor, Diplom einer Universität oder Fachhochschule, Erstes Staatsexamen, Magister, Abschluss Berufsakademie Modell Baden-Württemberg) bei Ihrer Bewerbung hochladen.
Muss mein Hochschulabschluss aus einer bestimmten Fachrichtung sein (Affinität)?
Für die Teilnahme am Kontaktstudium sind pro Angebot i.d.R. fachliche Vorkenntnisse erforderlich oder als Voraussetzung definiert. Für die Weiterbildungsmodule ist deshalb eine Fachaffinität des Hochschulstudiums für eine effiziente Teilnahme empfehlenswert.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich die Voraussetzungen für ein Kontaktstudienangebot erfülle?
Wenn Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen für das Weiterbildungsangebot haben, können Sie sich gerne vorab mit Ihren Unterlagen an das Weiterbildungszentrum der HdM wenden.
Wie und bis wann kann ich mich für ein Modul bewerben?
Die Bewerbung für jedes Modul erfolgt einzeln. Die Online-Bewerbung schließt vier Wochen vor dem ersten Präsenztermin des jeweiligen Moduls. Da die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Bewerbungen vergeben werden, empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung.
Muss ich mich bereits bei der Bewerbung für die Prüfung anmelden?
Nein, die Prüfungsanmeldung erfolgt nach der ersten Präsenzphase. Sie können an der Prüfung teilnehmen, wenn Sie zur Prüfungsanmeldung die Voraussetzungen (abgeschlossenes Hochschulstudium) erfüllen.
Welche Anlagen/Nachweise füge ich meiner Bewerbung bei?
Um Ihre Bewerbung prüfen zu können, benötigen wir einige Nachweise zu Ihrer Vorqualifikation. Den Nachweis Ihres ersten Hochschulabschlusses können Sie mit Ihrem Abschlusszeugnis erbringen, aus dem persönliche Angaben sowie Studiengang und Abschlussnote hervorgehen.
Das Dokument können Sie elektronisch über das Online-Bewerbungsformular mit Ihrer Bewerbung hochladen.
Wie melde ich mich an, wenn mein Arbeitgeber die Gebühren übernehmen will?
In diesem Fall bewerben Sie sich mit Ihren persönlichen Angaben und Privatadresse über das Online-Bewerbungsformular, sodass wir den Zulassungsbescheid direkt an Sie schicken können. Weiterhin wählen Sie bitte in der Rubrik " Anschrift für Gebührenbescheid " die Option "abweichende Anschrift verwenden" und geben Ihre Geschäftsadresse sowie den entsprechenden Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen an.
Nachdem die Zulassung erfolgt ist, wird der Gebührenbescheid vom Weiterbildungszentrum an die angegebene Anschrift gesandt. Bitte beachten Sie, dass keine nachträglichen Änderungen möglich sind und Gebührenbescheide nur einmalig ausgestellt werden können.
Wie erfolgt die Zulassung zu einem Kontaktstudienangebot und wann bekomme ich die Zusage?
Für die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den jeweiligen Angeboten werden nur die Bewerbungen berücksichtigt, die form- und fristgerecht sowie vollständig mit Nachweisen über das Online-Bewerbungsformular eingegangen sind. Ihre Unterlagen werden nach Ihrer Bewerbung von der Hochschule geprüft.
Nach der Zulassung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid über die Teilnahme vom Weiterbildungszentrum der HdM. Bitte beachten Sie, dass wir jedoch erst drei-vier Wochen vor Beginn des Moduls mit Ende der Bewerbungsfrist die Durchführung bestätigen können.
Gesondert erhalten Sie nach Ende der Bewerbungsfrist (vier Wochen vor Beginn) den postalischen Gebührenbescheid. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Angebot voraussetzt, dass die Gebühren fristgerecht bei der Hochschule eingehen. Andernfalls ist eine Teilnahme am Kontaktstudium nicht möglich. Die Gebührenpflicht besteht dennoch weiterhin, sollten Sie nicht fristgerecht von der Teilnahme zurückgetreten sein.
Bin ich während der Teilnahme an einem Kontaktstudium eingeschriebene(r) Studierende(r)?
Als Kontaktstudierende(r) sind Sie nicht immatrikuliert, d. h. Sie haben keinen Studierendenstatus. Sie werden jedoch als Weiterbildungsteilnehmer/in registriert. Laut §1 der Satzung für Kontaktstudien sind Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer eines Kontaktstudiums gemäß der Grundordnung der Hochschule der Medien Angehörige(r) der Hochschule. Damit können Sie im erforderlichen Umfang die Hochschuleinrichtungen (z. B. Bibliothek) zu Studienzwecken zu nutzen und erhalten hierfür entsprechende Zugangsmöglichkeiten.
Wer kann eine Prüfung absolvieren?
Wenn Sie die formalen Voraussetzungen (abgeschlossenes Hochschulstudium) erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, in jedem Modul eine Prüfung zu absolvieren und damit anrechenbare ECTS zu erwerben. In diesem Fall erhalten Sie ein Hochschulzertifikat.
Bei abweichenden Voraussetzungen besteht kein Prüfungsanspruch. Sie schließen das Modul mit einer Teilnahmebescheinigung ab.
Wann erfolgt die Anmeldung zur Prüfung?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt i.d.R. im Laufe der ersten Phase des jeweiligen Moduls. Die Anmeldefristen werden rechtzeitig von der Hochschule bekannt gegeben.
Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Weiterbildungszentrum einen Bescheid über die Prüfungsgebühr. Die Prüfungsteilnahme setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung und die Bezahlung der Prüfungsgebühr voraus.
Was passiert, wenn ich mich zur Modulprüfung angemeldet habe, aber an dem Termin verhindert bin?
Wenn Sie an einer angemeldeten Modulprüfung nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, bis zu zwei Wochen vor dem Prüfungstermin von der Modulprüfung zurücktreten. Nach dieser Frist kann ein Rücktritt aus triftigen Gründen ausschließlich vom Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag der Teilnehmerin oder des Teilnehmers mit entsprechenden Nachweisen genehmigt werden. Im Falle einer Erkrankung ist innerhalb von drei Werktagen nach Antragsstellung ein Attest einzureichen.
Bei einem fristgerechten Rücktritt von einer Modulprüfung werden die Prüfungsgebühren vollständig zurückerstattet. Danach können die Gebühren ausschließlich bei Vorliegen einer Rücktrittsgenehmigung des Prüfungsausschusses erstattet werden.
Kann ich eine Prüfung wiederholen?
Wurde eine Modulprüfung mit "nicht bestanden" bewertet, so kann sie gebührenpflichtig innerhalb von zwei Jahren zweimal wiederholt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Hochschulzertifikat und Teilnahmebescheinigung? Wann bekomme ich ECTS?
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, das Modul als Kontaktstudium mit einer Prüfung (mit Hochschulzertifikat und ECTS) abzuschließen. Auf dem Hochschulzertifikat, das als Leistungsnachweis mit ECTS ausgestellt wird, werden die Note, die erworbenen Kompetenzen und der Arbeitsaufwand verzeichnet.
Die Teilnahmebescheinigung erhalten die Teilnehmenden für die aktive Teilnahme an einem Modul (Präsenz- und Selbstlernphasen ohne Prüfung).
Die Dokumente erhalten Sie nach Abschluss des Moduls postalisch vom Weiterbildungszentrum der HdM.
Kann ich das Zertifikat anrechnen lassen, wenn ich später in das Masterstudium einsteige?
Wenn Sie ein weiteres Studium anstreben, in dem zum erfolgreich abgeschlossenen Kontaktstudium gleichwertige Kompetenzen gefordert sind, dient das Hochschulzertifikat mit ECTS als Nachweis für die erworbenen Kompetenzen. Es ist eine vorherige Zulassung zum Studium erforderlich. Über die Anrechnung entscheidet die Hochschule, an der Sie sich für Ihr weiterführendes Studium einschreiben.
Die Teilnahmebescheinigung kann nicht anrechnet werden.
Wie setzen sich die Gebühren zusammen und wie zahle ich diese?
Die Gebühren für ein Kontaktstudienangebot bestehen aus Teilnahmegebühren, die für die Teilnahme fällig werden und Prüfungsgebühren, die im Falle der Ablegung der Prüfung anfallen. Die genaue Gebührenhöhe ist für das jeweilige Angebot definiert und basiert auf Grundlage einer Vollkostenkalkulation.
Die Teilnahmegebühren werden mit Erhalt des Gebührenbescheids fällig. Die Prüfungsgebühren werden mit Erhalt des Gebührenbescheids für die Modulprüfung nach der Anmeldung zur Modulprüfung fällig. Hierfür erhalten die Teilnehmenden einen gesonderten Gebührenbescheid.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Kosten für Weiterbildung (Entgelte, Reise, Unterkunft) können steuerrechtlich geltend gemacht werden und die Steuerbelastung deutlich senken. Für Selbständige werden Kosten für Weiterbildung als Betriebsausgaben angerechnet, für Angestellte stellen sie Werbungskosten dar. Darüber hinaus bestehen je nach Weiterbildungsangebot und Rahmenbedingungen ggf. weitere Möglichkeiten zur Finanzierung von Weiterbildung (Arbeitgeber, Stipendien, Bildungskredit, etc.).
Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten in einzelnen Bundesländern finden Sie auch in der DGWF Broschüre.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Bildungsgutscheine annehmen.
Welche Erstattungsregelungen gelten?
Bei einem Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Moduls werden bei fristgemäßem Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung die Teilnahmegebühren erstattet.
Bei einem fristgerechten Rücktritt von einer Modulprüfung (spätestens zwei Wochen vor der Prüfung) werden die Prüfungsgebühren vollständig zurückerstattet. Anschließend können die Gebühren ausschließlich bei Vorliegen einer Rücktrittsgenehmigung des Prüfungsausschusses erstattet werden.
Bei der Absage eines Kontaktstudienangebots durch die Hochschule werden bereits entrichtete Gebühren an die Teilnehmenden zurückerstattet.
Kann ich von der Teilnahme am Kontaktstudienangebot zurücktreten?
Ja, Sie können von der Teilnahme am Kontaktstudienangebot zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich per Email beim Weiterbildungszentrum der HdM (weiterbildung@hdm-stuttgart.de) einzureichen. Der Rücktritt wird vom Weiterbildungszentrum bestätigt. Erst dann ist er rechtskräftig. Bei einem Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Angebots werden bei fristgemäßem Eingang der Rücktrittserklärung bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
Was passiert, wenn ein Kontaktstudienangebot abgesagt wird?
Die Hochschule behält sich vor, in Einzelfällen ein Kontaktstudienangebot abzusagen. In diesem Fall erhalten Sie eine Gutschrift oder erhalten eine Rückerstattung von bereits bezahlten Gebühren.
Wo findet das Kontaktstudium statt?
Die Präsenztermine der Weiterbildungsmodule finden an der Hochschule der Medien, Nobelstraße 8-10, 70569 Stuttgart statt. Vor Beginn jedes Moduls erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Räumlichkeiten.
Nähere Infos zur Anfahrt an die Hochschule der Medien finden Sie hier (.pdf).
Gibt es in der Nähe der Hochschule Übernachtungsmöglichkeiten?
In unmittelbarer Nähe der Hochschule befinden sich mehrere Hotels, die Übernachtungsmöglichkeiten bieten.
Wir möchten Sie bitten, sich bei Bedarf selbst um eine Unterkunft zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass Reise- und Aufenthaltskosten nicht in den Gebühren für das Kontaktstudium inbegriffen sind jedoch ggf. steuerlich geltend gemacht werden können.
In der Nähe der Hochschule der Medien (wenige Minuten zu Fuß) liegt folgendes Hotel:
Römerhof Stuttgart
Robert-Leicht-Straße 93
70563 Stuttgart-Vaihingen
In Stuttgart-Mitte (nahe Hauptbahnhof; S-Bahnverbindung vorhanden (ca. 20 Minuten)):
Motel One Stuttgart-Hauptbahnhof
Lautenschlagerstraße 14
70173 Stuttgart
Gibt es vor Ort Verpflegungsmöglichkeiten?
Während Ihres Aufenthaltes an der Hochschule ist für Pausengetränke und Snacks bzw. Mittagessen gesorgt.
Darüber hinaus gibt es an Wochentagen die Möglichkeit, in der Kantine der Hochschule (Eat’n‘Talk) Essen und Trinken zu kaufen.
Außerdem gibt es auf bzw. in der Nähe des Campusgeländes weitere Restaurants (Pizzeria Bruschetta, Taverna, Römerhof), die Mensa der Universität Stuttgart sowie einen kleinen Supermarkt mit kleinen Speisen (Spar/Frischemarkt Roth).
Die Hochschule der Medien ist als Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier.