HdM anerkannt nach Bildungszeitgesetz

HdM anerkannt nach neuem Bildungszeitgesetz BW

Die Hochschule der Medien (HdM) ist seit Oktober 2015 vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt.
Dies bedeutet, dass Weiterbildungsangebote der HdM ab sofort von Beschäftigten in Baden-Württemberg als Bildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können.

 

Hierzu können sich Interessierte über das Angebot der Hochschule unter www.hdm-weiterbildung.de informieren und eine für sich interessante Veranstaltung heraussuchen. Dann können sie bei ihrem Arbeitgeber schriftlich und spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung einen Antrag auf Bildungszeit stellen.
Mit der Anerkennung als Bildungseinrichtung kann die HdM in eigener Zuständigkeit und Verantwortung Bildungszeitmaßnahmen im Sinne des § 6 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) anbieten. Bei allen angebotenen Bildungsmaßnahmen sind die Maßstäbe an die Qualität der Bildungsarbeit anzulegen, wie sie durch das vorgelegte Gütesiegel der Systemakkreditierung nachgewiesen sind.

Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz BW

Kontakt

Hochschule der Medien
Weiterbildungszentrum
Nobelstraße 10a
70569 Stuttgart

Telefon: 0711 8923 3214
Telefax: 0711 8923 11
E-Mail: weiterbildung@hdm-stuttgart.de

Wer wir sind

Die Hochschule der Medien (HdM) ist eine staatliche Hochschule, die alle Medienbereiche abdeckt. Als eine der führenden Ausbildungsstätten für Medienspezialisten bietet die HdM mit dem Weiterbildungszentrum auch praxisnahe und berufsbegleitende Fortbildungen, Kontaktstudienmodule und Masterstudiengänge an.

Gefördert von:

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